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Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)

Der nachstehende Hinweis richtet sich an private Endnutzer, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet und haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Bitte achten Sie dabei auf eine ausreichende Frankierung.
Sofern Sie Altgeräte mit Altbatterien oder Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, besitzen, müssen Sie diese vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von dem Gerät trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Anhand des nachstehenden Symbols - durchgestrichene Mülltonne - können Sie Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen sind:



2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:

Wenn Sie Altgeräten besitzen, können Sie an den durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung der Altgeräte abgeben.
Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Nachstehend finden Sie die Möglichkeit, ein Onlineverzeichnis der Sammel und Rücknahmestellen einzusehen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Zusätzlich stellen wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgende(n) Möglichkeit(en) zur Rückgabe von Altgeräten für deren Nutzer zur Verfügung:

Hinweis: Unser Unternehmen fällt nach § 17 ElektroG n.F. nicht unter die Rücknahmepflicht.
Nach § 17 ElektroG n.F. (neue Fassung) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vertreiber dieser Waren mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² verpflichtet EAG aus privaten Haushalten zurückzunehmen. Vertreiber ist dabei jeder, der entsprechende Geräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt, typischerweise also Händler, unabhängig vom gewählten Vertriebsweg.

400 m² Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche
Das Gesetz schreibt die Rücknahmepflicht nur gegenüber Vertreibern vor, die eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² haben. Für den Fernabsatz ist die Lager- und Versandfläche ausschlaggebend. Relevant ist in beiden Fällen die Grundfläche, nicht die Regalfläche. Gibt es mehrere Verkaufs- bzw. Lager- und Versandstandorte, werden diese nicht zusammengerechnet. Betreibt ein Händler also mehrere Standorte die jeweils eine Grundfläche von weniger als 400 m² haben, ist er zur Rücknahme nicht verpflichtet.


3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten können sich teilweise sensible personenbezogene Daten befinden (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

 
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