Batterieverordnung
1 - Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Es ist nicht erlaubt, Batterien über den Hausmüll zu entsorgen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben, damit diese fachgerecht entsorgt werden können. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Altbatterien bei jeder örtlichen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort abzugeben und so einer korrekten Entsorgung zuzuführen. Sie können Altbatterien aber auch an uns als Vertreiber von Batterien zurücksenden. Allerdings beschränkt sich diese Rücknahmepflicht ausschließlich auf solche Altbatterien, wie sie in der Art vorkommen, welche in den von uns geführten Produkten zum Einsatz kommen. Altbatterien solcher Art können Sie daher jederzeit wahlweise ausreichend frankiert an uns zurücksenden, oder aber Sie geben diese nach Rücksprache persönlich bei uns ab:
Schlagenhauf MTS-electronic GmbH
Fasanenweg 6
72458 Albstadt
E-Mail: info@mts-electronic.de
2 – Bedeutung der Batteriesymbole
Auf handelsüblichen Batterien befindet sich in der Regel stets ein Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne. Dies bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Darüber hinaus befinden sich auf den Batterien noch weitere Kennzeichnungen unterhalb des Mülltonnensymbols:- bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber: Hg
- bei mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium: Cd
- bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei: Pb